Wien (OTS) – Verbraucher und Kleinunternehmer haben das Recht sowohl bei Strom als auch bei Gas eine Grundversorgung durch einen Lieferanten ihrer Wahl zu beantragen. In den Landesgesetzen zum Strom von Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Salzburg gibt es die Einschränkung, dass Grundversorgung nur gewährt werden muss, wenn sich kein anderer Versorger findet. Mit diesem Argument werden viele Anträge auf Grundversorgung zu Unrecht abgelehnt.
„Diese Passagen in den Landesgesetzen sind schlicht verfassungswidrig,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Unser Rechtsanwalt Mag. Salburg hat erste Klagen gegen den Verbund inzwischen bei Gericht eingebracht.“
Diese Klagen sind für die betroffenen Energiekunden risikolos, denn der Prozessfinanzierer Padronus übernimmt gegen eine Erfolgsprovision das Prozesskostenrisiko.
Der VSV hat eine Sammelaktion zur Durchsetzung der Grundversorgung gestartet. Teilnahme ist für Mitglieder (35 Euro/Kalenderjahr) über www.verbraucherschutzverein.eu/grundversorgung/ möglich.
„Die Politik ergeht sich in Ankündigungen, die Energiepreise zügeln zu wollen. Der VSV gibt Tipps und Hilfestellung, wie man sich in dieser Zeit des Marktversagens selbst zur Wehr setzen kann. Denn die Menschen brauchen diese Hilfe jetzt und nicht irgendwann.
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