Verjährung für Schadenersatz verlängern / Honorarberatung
Wien (OTS) – Die steigenden Kreditzinsen bringen viele Kreditnehmer*innen zusätzlich zu steigenden Mieten, Lebensmittelpreisen und hohen Energiekosten in existentielle Not. Die SPÖ fordert “Zinsdeckel” und “Übergewinnsteuern” sowie Mindest-Sparzinsen. Die Regierung veranstaltet “Bankengipfel”.
“Die steigenden Zinsen gehen darauf zurück, dass die Banken in der Niedrigzins-Phase diese den Kunden aufgedrängt haben, doch das ist nur die halbe Wahrheit. Viele Häuselbauer*innen leiden heute noch an den unseligen Konstruktionen von endfälligen Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern aus Zeiten vor der Finanzkrise, die provisionsgetrieben wie warme Semmeln verkauft wurden”, kritisiert Peter Kolba, Chefjurist des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Statt Banken nun ähnlich wie beim Strompreiszuschuss zu subventionieren, tritt der VSV dafür ein die Banken als Verursacher zur Kasse zu bitten.”
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat Vorschläge sowohl für Kreditnehmer in Not als auch für eine wirksame Prävention in der Zukunft.
Insbesondere vor der Finanzkrise 2007 haben Banken, Versicherungen und Finanzberater viele Häuselbauer*innen bzw Pensionsvorsorger*innen in windige Konstrukte von endfälligen Fremdwährungskrediten samt sogenannten Tilgungsträgern gehetzt.
Doch das System explodierte: Der Schweizer Franken stieg im Wert, die Tilgungsträger schwächeln bis heute und nun steigen – bei variabler Verzinsung – auch noch die Zinsen.
Die Berater haben dafür exorbitante Provisionen kassiert, die den Kunden nie offengelegt wurden. Die Kunden zahlen bis heute und die nächsten Jahre dafür drauf.
Dass dies weitgehend nicht – wie in anderen Ländern – in massenhaften Schadenersatzforderungen gegen die Banken mündete, liegt an der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH), der eine dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatz wegen falscher Beratung bereits mit dem Vertragsabschluss in Gang gesetzt sah und daher Forderungen wegen falscher Beratung heute jedenfalls verjährt sind.
Wenn daher von der Politik nun auch rückwirkende Eingriffe in Verträge gefordert werden, dann schlägt der VSV folgendes Programm vor:
- Rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadenersatz aus falscher Beratung bei langfristigen Anlagen oder Krediten von drei auf dreißig Jahre.
- Unterstützungsfonds für Klagen auf Schadenersatz und Härtefall-Fonds um sofort zu helfen.
- Rasche (weil sowieso bereits verspätete) Umsetzung der Richtlinie. Verbandsklagen, um Sammelklagen (Abhilfeklagen) zu ermöglichen.
- Verbandsklagelegitimation für den VSV
„Damit würden die Verursacher falscher Investitionsentscheidungen – Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister – zur Kasse gebeten und nicht die Steuerzahlen,“ sagt Kolba.
Um für die Zukunft solche Fehlentwicklungen hintanzuhalten, schlägt der VSV vor:
- Verbot der Finanzberatung gespeist durch intransparente Provisionen
- Übergang zu einer transparenten Honorarberatung