Bildungsdirektion und Rechtsanwaltskammer Wien setzen die Erfolgskooperation „Gewalt & Hass – Prävention an Schulen: die Rechtsanwaltschaft klärt auf!“ 2024 fort.
Wien (OTS) – Nach dem Besuch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Klassen wird heuer speziell auf die Nachbesprechung durch die Eltern gesetzt. Das Strafrecht an der Schwelle zur beginnenden Strafmündigkeit wird den Jugendlichen als Elternbrief mit nach Hause gegeben. RAK-Präsident Hon-Prof. Dr. Michael Rohregger: „Frühe Aufklärung kann spätere Probleme verhindern.“
An der Initiative von Rechtsanwaltskammer Wien und der Bildungsdirektion für Wien können alle Wiener Schulen der 7. bis 9. Pflichtschulstufe teilnehmen. Seit 2022 waren schon 180 Schulen mit 1151 Klassen und 207 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Aktion mit an Bord, ein großer Erfolg. Damit wurden bereits 30.000 Jugendliche erreicht. “Den Jugendlichen strafbare Handlungen zu erklären und ihnen mögliche Folgen aufzuzeigen, schafft Bewusst-sein und unterstützt beim Erwachsen werden”, sagen Michael Rohregger und der Wiener Bildungsdirektor Mag. Heinrich Himmer. Der Pressetermin der Initiative fand in der Mittelschule Kopp2 in Wien-Ottakring statt.
Die Rechtsanwaltskammer führt die Initiative auch 2024 fort, weil es ihrer Verpflichtung als Service-stelle in Rechtsfragen entspricht und dem Credo „Prävention vor Strafe“. Die Pädagoginnen und Pädagogen werden an den Schulstandorten in ihrer Bildungsarbeit unterstützt. Möglichst früh mit Prävention und Aufklärung über unser gesellschaftliches Zusammenleben und unserer demokratischen Grundregeln zu beginnen, kann Problemen im Erwachsenenalter entgegenwirken.
Elternbrief soll zu Gesprächen in den Familien anregen
Interessierte Schulen können sich seit Mitte März Online bei der RAK Wien anmelden. Am vereinbarten Tag kommt eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt für eine Schulstunde in die Klasse und erklärt mit einer pädagogisch abgestimmten Präsentation den Schülerinnen und Schülern das Thema. Von “strafbaren Handlungen” über die Art von Strafen bis hin zu Hass im Netz und dessen Folgen ist das Strafrecht abgedeckt. Neu in diesem Jahr: die Jugendlichen bekommen nach dem Vortrag einen Flyer mit nach Hause. Die Eltern werden von den Klassenlehrer/innen zusätzlich mit einer Nachricht samt Flyer im digitalen Mitteilungsheft informiert. Dies soll helfen, den Diskurs über falsches Verhalten nicht nur in der Schule, sondern auch in den Familien zu fördern.
Der Nutzen der Aktion ist groß, weiß Michael Rohregger zu berichten: “Gerade im Alter von 14 Jahren, wenn die Strafmündigkeit beginnt, ist das Empfinden und Verhalten noch nicht im Einklang mit dem, was schon das Strafrecht berührt. Vielen Schülerinnen und Schülern, aber auch Eltern ist diese Verantwortung nicht klar. Unser professioneller Blick von außen hilft, die Pädagoginnen und Pädagogen in ihrer täglichen Bildungsarbeit zu unterstützen und bei den Eltern Bewusstsein zu schaffen.”
“Ich freue mich, dass wir die erfolgreiche Kooperation mit den Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten fortsetzen. Es ist unsere Aufgabe, junge Menschen beim Erwachsenwerden zu unterstützen. Dazu gehört es auch, dass man weiß, was strafbare Handlungen sind und welche Folgen sie haben. Wir setzen mit der Kooperation auf Information und Prävention. Mit der Info für Eltern bekommen die Familien einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen, die für Jugendliche ab 14 Jahre gelten, in die Hand”, sagt Heinrich Himmer, Bildungsdirektor für Wien weiter.
Ingo Stein, Direktor in der Mittelschule Kopp2 weiß zu berichten, was tagtägliche Bildungsarbeit bedeutet: “Wir brauchen diesen einen Moment des Innehaltens vor einer Gewalt- und Hassaktion, in dem die Jugendlichen noch einmal über die möglichen Konsequenzen ihres Handelns nachdenken. Kooperationen wie diese sind für uns Schulen eine Hilfestellung, die uns genau diesen Moment verschaffen können.”
Rechtsanwältin Dr. Graciela Faffelberger war auch 2023 mit an Bord und hielt in der MS Kopp2 Vorträge in den Schulklassen. Dabei hat sie den Eindruck gewonnen, dass “die Jugendlichen sehr wissbegierig sind, aber mitunter aufgrund von populären Gangsterserien zu einer falschen Einschätzung gelangen, welche Handlungen strafbar sind und welche nicht. Es existiert teils gefährliches Halb- bis Nichtwissen. Etwa glauben viele, sich aus dem Gefängnis freikaufen zu können, was in der österreichischen Rechtsordnung aber nicht vorgesehen ist.”
Bezirksvorsteherin Mag.a Stefanie Lamp sagt zur Initiative: “Als Bezirksvorsteherin von Ottakring ist es mir ein großes Anliegen, dass bereits in den Schulen Präventionsarbeit zum Thema Gewalt auf allen Ebenen geleistet wird. Damit ist gewährleistet, dass sich die Erwachsenen von morgen bereits heute mit den Auswirkungen dieses Handelns beschäftigen. In Ottakring ermöglichen wir seit vielen Jahren Workshops in den Schulen, die die Prävention von Hass im Netz behandeln.”
Die Neuauflage “Gewalt & Hass – Prävention an Schulen: die Rechtsanwaltschaft klärt auf!” findet 2024 von April bis Ende Juni statt.
Über die RAK Wien
Die Rechtsanwaltskammer Wien ist als Standesvertretung den Interessen der in Wien niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Mandantinnen und Mandanten verpflichtet. Aufgabe ist weiters die Begutachtung von Gesetzen, die Erstellung von Gutachten sowie die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten (Disziplinarrecht).