Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, gelten für Sie die Regelungen der “Abfertigung Alt”.
Wann wird eine Abfertigung ausbezahlt?
Ein Anspruch auf Abfertigung besteht nur dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung gedauert hat.
Weiters gilt Folgendes:
Bei folgenden Beendigungsarten besteht ein Abfertigungsanspruch:
- Bei Arbeitgeberkündigung
- Bei unverschuldeter Entlassung
- Bei berechtigtem vorzeitigen Austritt
- Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Bei einvernehmlicher Lösung
- Bei Tod der Abeitnehmerin/des Arbeitnehmers, wenn gesetzliche Erben vorhanden sind, zu deren Erhaltung die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verpflichtet war.
Auf Ihr Arbeitsverhältnis kommt das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) zur Anwendung? Dann zählen Zeiten eines Arbeitsverhältnisses für die Abfertigung nach altem Recht nicht, wenn Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich lösen.
Wann Ihnen trotz Selbstkündigung eine Abfertigung zusteht
Sie bekommen auch dann eine Abfertigung, wenn Sie das Arbeitsverhältnis in folgenden Fällen selbst kündigen:
- Wenn Sie eine gesetzliche Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Anspruch nehmen
- Wenn Sie eine bescheidmäßige Feststellung einer voraussichtlich mindestens 6 Monate andauernden Berufsunfähigkeit oder Invalidität erhalten
- Wenn Sie auch nach Ende Ihres Anspruchs auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld weiterhin krank sind – und gleichzeitig ein Leistungsstreitverfahren für Ihre Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension läuft
- Bei Kündigung wegen wesentlicher Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Zuge eines Betriebsübergangs
- Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit Ihrer Elternschaft beenden. ACHTUNG: Hier gelten bestimmte Voraussetzungen. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Arbeiterkammer.
Weiters haben Sie auch dann einen Abfertigungsanspruch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bereits 10 Jahre ohne Unterbrechung gedauert hat und Sie es in folgenden Fällen kündigen:
- Wenn Sie als Frau das 60. Lebensjahr oder als Mann das 65. Lebensjahr vollendet haben
- Wenn Sie die gesetzliche vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer in Anspruch nehmen
- Wenn Sie die gesetzliche Korridorpension in Anspruch nehmen
- Wenn Sie die gesetzliche Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen
Höhe des Abfertigungsanspruches
Die Höhe Ihrer Abfertigung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:
Dienstzeit | Monatsentgelte |
---|---|
nach 3-jähriger Dienstzeit | 2 Monatsentgelte |
nach 5-jähriger Dienstzeit | 3 Monatsentgelte |
nach 10-jähriger Dienstzeit | 4 Monatsentgelte |
nach 15-jähriger Dienstzeit | 6 Monatsentgelte |
nach 20-jähriger Dienstzeit | 9 Monatsentgelte |
nach 25-jähriger Dienstzeit | 12 Monatsentgelte |
Welche Zeiten werden angerechnet?
- Lehrzeiten
Lehrzeiten werden bei der Berechnung der Dienstzeiten nur angerechnet, wenn das Arbeitsverhältnis inklusive Lehrzeit mindestens 7 Jahre gedauert hat. - Zeiten des Mutterschutzes
Die Zeiten des Mutterschutzes werden vollständig berücksichtigt. - Elternkarenzzeiten
Elternkarenzzeiten für vor dem 1. August 2019 geborene, adoptierte oder in unentgeltliche Pflege genommene Kinder werden nicht berücksichtigt.
Elternkarenzzeiten für ab dem 1. August 2019 geborene, adoptierte oder in unentgeltliche Pflege genommene Kinder werden hingegen bis zum gesetzlichen Maximalausmaß angerechnet.
Vereinzelt gelten jedoch günstigere, kollektivvertragliche Regelungen. - Zeiten des Präsenz-, Zivil- und Ausbildungsdienstes
Die Zeiten des Präsenz-, Zivil- und Ausbildungsdienstes werden voll
berücksichtigt.
Wie wird die Abfertigung berechnet?
Die Basis für die Berechnung Ihrer Abfertigung ist Ihr letztes Brutto-Monatsentgelt. Dieses setzt sich zusammen aus:
- Ihren regelmäßig wiederkehrenden Bezügen, wie zum Beispiel Gehalt, Provision oder Überstundenentgelt
- Dem aliquoten Anteil an Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld oder Diäten zählen nicht zur Berechnungsbasis.
Wechselt die Höhe von unregelmäßigen Entgeltbestandteilen, wie zum Beispiel
Überstunden oder Provisionen, wird im Zweifel der Durchschnitt eines ganzen Jahres herangezogen.
Von der errechneten Brutto-Abfertigung werden 6 Prozent Lohnsteuer abgezogen.
Beispiel
Frau X hat ein Gehalt von 1.500 Euro und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Nach 5 Jahren Arbeit wird er gekündigt. Die Abfertigung (3 Monatsentgelte) berechnet sich kurz wie folgt:
Gehalt | 1.500 Euro | |
x | 14 (12 Monatsgehälter + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld) | |
= | Jahresgehalt | 21.000 Euro |
: | 12 Monate | |
= | 1 Monatsentgelt (unter Berücksichtung der anteiligen Sonderzahlungen) | 1.750 Euro |
x | 3 Monate | |
= | Abfertigung | 5.250 Euro |
ODER
Gehalt | 1.500 Euro | |
+ | 1/12 Urlaubsgeld | 125 Euro |
+ | 1/12 Weihnachtsgeld | 125 Euro |
= | 1 Monatsentgelt (unter Berücksichtigung der anteiligen Sonderzahlungen) | 1 .750 Euro |
x | 3 Monate | |
= | Abfertigung | 5.250 Euro |
Zeitpunkt der Auszahlung
Mit Ende Ihres Arbeitsverhältnisses muss Ihnen Ihr Arbeitgeber 3 Monatsentgelte Ihrer Abfertigung auszahlen. Besteht darüber hinaus ein weiterer Anspruch, muss ihn Ihr Arbeitgeber ab dem 4. Monatsersten nach Ende des Arbeitsverhältnisses in monatlichen Teilbeträgen auszahlen. Ein Teilbetrag beträgt mindestens 1 Monatsentgelt.
Übertritt vom alten ins neue Abfertigungssystem
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Übertritt vereinbaren.
Es gibt 2 Übertrittsvarianten:
- Variante 1: Einfrieren der erworbenen Abfertigungsanwartschaft
In diesem Fall vereinbaren Sie mit der Arbeitgeberseite einen Stichtag. Für die bis dahin fiktiv angefallene Abfertigungsanwartschaft, zum Beispiel 9 Monatsentgelte nach 20 Jahren, gilt das alte Recht weiter. Das heißt zum Beispiel Verlust der Abfertigung bei Arbeitnehmerkündigung. - Ab dem vereinbarten Stichtag zahlt der Arbeitgeber Beiträge in die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein. Für diese Beiträge gilt dann das neue Abfertigungsrecht.
- Variante 2: Übertragung eines vereinbarten Betrages an die BVK
Bei dieser Variante vereinbaren Sie mit der Arbeitgeberseite eine bestimmte Summe, die diese in die BVK einzahlt.
Sowohl für die übertragene Summe, als auch für die ab dem vereinbarten Stichtag zu zahlenden Beiträge gilt das neue Abfertigungsrecht.