Bei der Abgabefrist handelt es sich um den Zeitraum, innerhalb dessen eine Steuererklärung bei einer Finanzbehörde einzureichen ist.
Erklärungsfrist für die Einkommenssteuer
Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO). Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden (§ 134 Abs 2 BAO). Dieser Antrag kann auch über FinanzOnline unter Eingaben/Anträge/Fristverlängerung elektronisch eingebracht werden. Wenn Sie von einer steuerlichen Vertreterin/einem steuerlichen Vertreter vertreten werden, haben Sie für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit.
Quelle
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-einkommensteuererklaerungspflicht.html, zuletzt abgerufen am 06.03.2019