Abgabe ist der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern. Abgaben sind der Oberbegriff für alle Zahlungen, die der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. die Sozialversicherung) von den Bürgern fordern
Es handelt sich hauptsächlich um öffentlich-rechtlich geregelte Geldleistungen, die durch Gesetzeszwang zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen denjenigen auferlegt sind, die einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand erfüllen. Dazu gehören insbes. Steuern und Zölle; sie werden dem Bürger auferlegt, ohne dass sie eine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des öffentlichen Gemeinwesens darstellen.
Beiträge
Geld- oder Sachleistungen, die jemand zu entrichten hat, der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung ein besonderes Interesse hat (z.B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur Sozialversicherung).
Gebühren
Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in Anspruch genommene Dienste eingehoben werden (z.B. Ausstellung eines Reisepasses oder sonstiger Dokumente, Kanalanschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr).
Steuern
Geldleistungen, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht, sondern die in das allgemeine Budget für die Finanzierung staatlicher Leistungen fließen (z.B. zur Finanzierung von Schulen, Lehrerinnen/Lehrern und Polizistinnen/Polizisten).