Ein Abgeltungsanspruch bezeichnet den rechtlichen Anspruch auf eine finanzielle oder anderweitige Vergütung für nicht gewährte Leistungen oder Rechte, die einer Person zustehen.
Typische Anwendungsbereiche in Österreich:
- Arbeitsrecht:
- Anspruch auf Abgeltung für nicht konsumierten Urlaub (§ 10 Urlaubsgesetz), etwa bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Abgeltung von Überstunden, wenn diese nicht durch Zeitausgleich ausgeglichen wurden.
- Schadenersatzrecht:
- Ersatz von Aufwendungen oder Leistungen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses entstanden sind und nicht durch andere Leistungen abgegolten wurden.
- Verwaltungsrecht:
- Abgeltungsansprüche können entstehen, wenn eine Behörde Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bereitgestellt hat und ein Ersatz erforderlich ist.
Fazit
Der Abgeltungsanspruch stellt sicher, dass finanzielle oder materielle Nachteile, die durch nicht erfüllte Rechte oder Pflichten entstehen, ausgeglichen werden. Er ist besonders im Arbeitsrecht ein häufig geltend gemachter Anspruch.