Absatzmittler

Absatzmittler (oder auch Intermediäre, englisch merchant intermediaries) sind innerhalb der Distributionspolitik des Marketing Unternehmen, die in der Absatzkette vom Hersteller zum Endkunden tätig werden und im Gegensatz zum ”Absatzhelfer (z. B. einem Handelsvertreter, einem Kommissionär, einem Reisenden (Angestellter im Außendienst) oder Spediteur)” Eigentum an der Ware erwerben. Absatzmittler im engeren Sinn (Handelsvertreter, Kommissionsagent, Vertragshändler) sind nur solche rechtlich selbständigen Vertriebsorgane, die es für eine gewisse Dauer mit vertraglicher Bindung an ein Unternehmen übernommen haben, den Absatz eines Produkts zu fördern. Die Absatzmittler im weiteren Sinn (Handelsmakler und Kommissionäre iSd HGB) werden demgegenüber nur gelegentlich für den Lieferanten tätig. Erst die Interessenwahrungspflicht macht ein Absatzorgan zum Absatzmittler (https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20050530_OGH0002_0160OK00008_0500000_000&IncludeSelf=False RIS – Geschäftszahl 16Ok8/05; 16Ok10/09).

Personen oder Unternehmen, die Waren erwerben (also Eigentümer werden) und anschließend die Ware wieder verkaufen, um die Bedürfnisse der Kunden zu befriedigen, also zwischen Herstellern und Warenverwendern agieren, sind Händler. Verkaufen sie an (End-)Verbraucher, betreiben sie Einzelhandel. Verkaufen sie an gewerbliche Abnehmer, betreiben sie Großhandel. Die Bezeichnung “Zwischenhändler” sollte vermieden werden, da Händler in der Absatzkette immer zwischen zwei Marktpartnern (und für die Marktpartner auf der Beschaffungs- und auf der Absatzseite) tätig werden. Somit müssen Handelsunternehmen nicht nur kundenorientiert denken, sondern auch vertriebspartnerorientiert. Zudem stehen die Unternehmen auch auf dem Markt der Absatzmittler in Konkurrenz zueinander. Personen und Unternehmen, die Produkte erwerben, um sie weiter zu verarbeiten und dann zu verkaufen, zählen aber nicht zu den Absatzmittlern. Verschiedene Arten von Absatzmittlern

  • Kommissionär (§383-406 UGB)
  • Handelsvertreter (HVertrG)
  • Kommissionsagent
  • Makler (MaklerG)
  • Vertragshändler
  • Franchisenehmer

Quellen & Einzelnachweise

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Absatzmittler 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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