Abschiebung

Im globalen Kontext, der Akt eines Staates, in Ausübung seiner Souveränität, einen Ausländer von seinem Hoheitsgebiet zu verweisen und an einen bestimmten Ort zu bringen, nachdem eine Einreise abgelehnt wurde oder das Aufenthaltsrecht ausgelaufen ist. Im EU-Kontext, die Vollstreckung der Rückkehrverpflichtung, d.h. der tatsächliche Transport aus dem EU-Mitgliedstaat.

Synonym(e)

  • Deportation

Oberbegriff(e)

  • Zwangsrückführung

Unterbegriff(e)

  • Abschiebungsanordnung

Verwandte(r) Begriff(e)

  • freiwillige Ausreise
  • Rückkehrentscheidung
  • Rückführung

Verwendungshinweis(e)

  1. In der EU-Gesetzgebung ist Abschiebung eine spezifische Form der Zwangsrückführung.
  2. Auch wenn Deportation und Abschiebung oft als Synonyme verstanden werden, wird der Begriff „Deportation“ nicht in allen EU-Mitgliedstaaten als Rechtsbegriff benutzt (nur DE, FI, IE und UK definieren Abschiebung/Deportation in ihrer Gesetzgebung), er wird nur als allgemeines Konzept von der Öffentlichkeit verwendet, manchmal mit negativer Konnotation. Aufgrund dieser Unterschiede ist „Abschiebung“ der bevorzugte Begriff.
  3. In DE sind Abschiebung (deportation) und Zurückschiebung (removal) in der Gesetzgebung (Art. 57 und 58 des AufentG) definiert und haben eine unterschiedliche Bedeutung. In FI kann der Begriff „deportation“ als Synonym zu „removal“ nur benutzt werden in Fällen, in denen ein ausländischer Staatsbürger, der – im Land unter festgelegten Bedingungen oder mit einer dauerhaften Bleibeberechtigung, die von finnischen Behörden ausgestellt wurde, wohnt, oder – der im Land wohnt und dessen Wohnberechtigung, wie in diesem Gesetz verlangt wird, registriert wurde oder – der weiterhin im Land wohnt auch nachdem seine Aufenthaltserlaubnis, sein registrierter Aufenthalt oder seine Aufenthaltsbescheinigung erloschen sind (Sect. 144 des Finnischen Ausländergesetzes).

Quelle

  • Globaler Kontext: UNHCR International Thesaurus of Refugee Terminology (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • EU-Kontext: Art. 3(5) der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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