Eine getrennte behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder Maßnahme, mit der eine Abschiebung angeordnet wird.
Oberbegriff(e)
- Abschiebung
- Rückkehrentscheidung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Rückführungsentscheidung
Verwendungshinweis(e)
In manchen EU-Mitgliedstaaten kann eine Rückkehrentscheidung und eine Abschiebungsanordnung, wie in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen, auf Grundlage eines einzigen Verwaltungs- und Gerichtsaktes getroffen bzw. verfügt werden.
Quelle
- Art. 8(3) der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
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