Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen:
- Im Steuerrecht und Sozialrecht bezeichnet es beispielsweise die zulässigen Abzüge von bestimmten Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. anderer Bemessungsgrundlagen.
- Die bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens erfolgenden Abschreibungen werden im Steuerrecht als Absetzung für Abnutzung bezeichnet.
- Der Begriff Absetzung wird auch im Zusammenhang bei einer Hehlerei benutzt.
Steuerrecht
Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
- Ein Sonderfall sind Absetzungen für Abnutzung (AfA). Diese sind i.d.R. Teil von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastung
Steuerhehlerei
Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit – zu veräußern.
Quellen & Einzelnachweise
Stefan Rolletschke/ Jutta Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.
- Thomas Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
http://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_(Steuerrecht) 25.11.2014
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