Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Absolute Mehrheit“ vor allem auf Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Eine absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder eines Gremiums zustimmen müssen, damit ein Beschluss gefasst werden kann.
Ein sehr konkretes Beispiel für die Anwendung der absoluten Mehrheit ist im Nationalrat, der ersten Kammer des österreichischen Parlaments, zu finden. Gemäß Artikel 31 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist zur Beschlussfassung grundsätzlich die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Abgeordneten erforderlich und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss positiv sein. Wenn jedoch eine absolute Mehrheit verlangt wird, bedeutet das, dass mindestens mehr als die Hälfte aller Abgeordneten (also derzeit mindestens 92 von 183) zustimmen müssen, nicht nur der anwesenden.
Es gibt bestimmte Beschlüsse, bei denen eine absolute Mehrheit erforderlich ist. Dazu gehören Änderungen der Geschäftsordnung des Nationalrates, die in Artikel 30 B-VG geregelt sind. Eine absolute Mehrheit ist oft auch bei verfassungsändernden Gesetzen notwendig, wobei hierfür in der Regel eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, was über die schlichte absolute Mehrheit hinausgeht.
Die absolute Mehrheit spielt auch bei Wahlen im Nationalrat eine Rolle, beispielsweise bei der Wahl des Präsidenten des Nationalrates. Hier ist ebenfalls eine absolute Mehrheit der Stimmen notwendig, um einen Kandidaten oder eine Kandidatin in das Amt zu wählen.
In den Ländern und Gemeinden kann das Konzept der absoluten Mehrheit ebenfalls zur Anwendung kommen, wenn es um bestimmte Beschlüsse oder Wahlen in den Landtagen oder Gemeinderäten geht. Hierfür existieren meist spezifische landesrechtliche Bestimmungen, die den Rahmen für eine absolute Mehrheit festlegen.
Zusammenfassend ist die absolute Mehrheit im österreichischen Recht ein zentrales Element bei Entscheidungen, die eine breite Zustimmung erfordern, um die Legitimität und Stabilität der Beschlüsse sicherzustellen. Unterschiedliche Regelungen in Bundes- und Landesgesetzen geben konkreten Anlass zur Anwendung dieses Abstimmungsprinzips und sorgen dafür, dass wesentliche Entscheidungen mit einer klaren Mehrheit der Stimmen getroffen werden.