Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Absolutismus“ nicht auf ein rechtliches Konzept oder eine spezifische Rechtsregelung. Absolutismus ist historisch und politisch ein Begriff, der eine Regierungsform beschreibt, in der der Herrscher uneingeschränkte Macht über den Staat hat. Diese Herrschaftsform war im 17. und 18. Jahrhundert in Europa verbreitet, vor allem in Frankreich unter Ludwig XIV. Österreich hatte während der Herrschaft von Kaisern wie Leopold I. auch absolutistische Züge.
Im österreichischen Rechtssystem, das auf demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien basiert, gibt es keinen Raum für Absolutismus. Die österreichische Bundesverfassung, insbesondere das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), betont die Gewaltenteilung, die demokratische Legitimation und den Schutz der Grundrechte. Beispielsweise ist in Artikel 1 B-VG festgehalten, dass Österreich eine demokratische Republik ist, deren Recht von den Bürgern ausgeht. Diese Bestimmung stellt sicher, dass alle Staatsgewalt auf rechtsstaatlichen Prinzipien und der demokratischen Legitimation basiert und somit absolutistischer Herrschaft entgegensteht.
Darüber hinaus etabliert die Verfassung eine klare Gewaltenteilung, indem sie die Gesetzgebung, die Exekutive und die Judikative als voneinander unabhängige Organe organisiert. Dadurch wird verhindert, dass eine einzelne Person oder Institution uneingeschränkte Macht erreicht. Paragrafen, die diese Gewaltenteilung detaillierter regeln, sind unter anderem in den Artikeln 24 bis 94 B-VG zu finden.
Zusätzlich sorgt die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht, für den Schutz individueller Rechte und Freiheiten und bietet rechtliche Mittel, jede Art von Machtmissbrauch zu bekämpfen.
Insgesamt existiert der Begriff Absolutismus im österreichischen Recht weder als rechtliches Konzept noch als praktizierte Regierungsform. Das österreichische Rechtssystem ist durch demokratische Prinzipien und die Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet und schützt somit vor jedweder Form des Absolutismus.