Im globalen Kontext, ein Bewohner (national oder ein Ausländer), der aus einem Staat ausreist und beabsichtigt, für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr im Ausland zu verbleiben.
Im EU-Kontext, eine Person, die zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats hatte, ihren üblichen Aufenthaltsort in diesem EU-Mitgliedstaat für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten aufgibt.
Synonym(e)
- Auswanderer
- Emigrant
Oberbegriff(e)
- Migrant
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abwanderung
- Kurzfristig aufhältiger Migrant
- Zuwanderer
Verwendungshinweis(e)
Nationale Gesetzgebung kann in ihren Definitionen unterschiedliche Zeiträume festlegen.
Quelle
- Globaler Kontext: UN Recommendations on Statistics of International Migration ▶ (nicht auf Deutsch verfügbar)
- EU-Kontext: Art. 2(c) und (g) der Verordnung (EC) Nr. 862/2007 (Migrationsstatistik-Verordnung)
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