ACCESSIO CEDIT PRINCIPALI: Die Nebensache folgt der Hauptsache (bezügl rechtl Schicksal). Grundsätzlich wird vereinbart, wem die Sache nach Verbindung gehört (bzw Miteigentum mögl). → Eigentümer der Hauptsache erwirbt demnach Eigentum an der Nebensache, und muss uU dem anderen Wertersatz leisten. 1. Regeln d ACCESSIO erst anwendbar, wenn die Gegenstände versch Eigentümer fest verbunden sind (nur mit schwerer Beschädigung / unverhältnismäßigen Aufwand möglich → Durchmischung d Elemente: Schweißen). → Sind die Sachen nur lose verbunden (gelötet), muss zunächst die Trennung (EXHIBITIO) eingeklagt werden, mittels ACTIO AD EXHIBENDUM. Danach kann mit REI VINDICATIO geklagt werden. 2. Nur ein selbständig vor Gericht vorweisbarer Gegenstand kann Vindiziert werden. Selbstständig nicht existierbare Sachen (Schrift auf Pergament) lässt sich nicht vindizieren Case 112,113 – Ausnhame: TABULA PICTA. Wertverhältnisse fließen nicht in Einordnung Hauptsache – Nebensache mit ein. Der verarbeitende Eigentümer der Nebensache kann vom Eigentümer d Hauptsache für die Wertsteigerung Wertersatz verlangen. → ACCESSIO CEDIT PRINCIPALI. 3. Wer als Eigentümer d Nebensache durch ACCESSIO seine Sache verloren hat, kann vom neuen Eigentümer Wertersatz verlangen → ACTIO IN FACTUM oder CONDICTIO FURTIVA wenn der neue Eigentümer die Sache besitzt. Befindet diese sich beim Eigentümer der ehemaligen Nebensache, so wird dieser mittels REI VINDICATIO geklagt werden. Mit der EXCEPTIO DOLI kann er die Sache zurückhalten bis er Wertersatz erlangt hat. – Erwirbt der Eigentümer d Hauptsache gutgläubig, hat der Eigentümer d Nebensache Anspruch auf Wertersatz mittels ACTIO IN FACTUM (keine institutionalisierte Klage, jedoch Rechtschutzbedürfnisanerkennung des Prätors). – Wer bösartig seine Sache unbefugt mit einer anderen verbindet, begeht ein FURTUM. Der ehem Eigentümer kann mittels CONDICTIO FURTIVA seinen Wertersatzanspruch geltend machen (alternativ auch ACTIO IN FACTUM).