Der Begriff „Acte peu amical“ ist kein feststehender Terminus im österreichischen Recht. Bei dieser Formulierung handelt es sich um einen französischen Ausdruck, der wörtlich „wenig freundliche Handlung“ bedeutet. Solche Begriffe finden häufig in diplomatischen und internationalen Beziehungen Anwendung, um Maßnahmen zu beschreiben, die zwar nicht einen völkerrechtlichen Rechtsbruch darstellen, aber dennoch als unfreundliche oder unkooperative Handlung gegenüber einem anderen Staat angesehen werden können.
Im österreichischen Rechtssystem ist es unwahrscheinlich, dass dieser Begriff direkt in Gesetzestexten verankert ist, da das österreichische Recht primär auf Deutsch formuliert ist und spezifische juristische Begriffe innerhalb des juristischen Systems genutzt werden. Sollten internationale oder diplomatische Kontexte ins Spiel kommen, wäre die Terminologie flexibler, um die Nuancen zwischenstaatlicher Beziehungen auszudrücken. Solche Angelegenheiten würden möglicherweise in den Bereich des Außenministeriums fallen, welches sich mit internationalen Beziehungen und den entsprechenden diplomatischen Feinheiten auseinandersetzt.
Wenn man im österreichischen Recht nach ähnlichen Konzepten sucht, könnte man allgemeiner auf das Verhältnis zwischen Staaten im Rahmen des internationalen Rechts und der dazugehörigen österreichischen politischen Praxis eingehen. Hier sind besonders die Grundsätze der friedlichen Koexistenz und der Respekt vor der Souveränität anderer Staaten hervorzuheben, die in Dokumenten zum Völkerrecht ihren Niederschlag finden könnten.
Ein für das österreichische Recht relevanter Ansatz könnte die Erwähnung der politischen Rahmenbedingungen und die diplomatische Praxis sein, die Handlungen bewerten, die zwar nicht gegen internationale Verpflichtungen verstoßen, aber die bilateralen Beziehungen belasten könnten. Hierzu wäre unter anderem das Außenpolitische Handeln Österreichs relevant, das sich im Spannungsbereich zwischen eigenen nationalen Interessen und internationaler Zusammenarbeit bewegt.