Die actio auctoritatis bezeichnete im römischen Recht die Gewährleistungspflicht des durch Mancipatio veräußernden Verkäufers.
Die auctoritas ist rechtshistorisch eine besondere Haftung, da sie weder von den Beteiligten ausdrücklich begründet werden musste noch in irgendeiner Weise in dem Geschäft, das sie hervorrief, zum Ausdruck kam. Vielmehr ging aus der Mancipatio für den Verkäufer ipso iure die Verpflichtung hervor, den Erwerber vor dem Verlust des verkauften Gegenstands zu bewahren. (http://www.duncker-humblot.de/index.php/reihen/geschichte/freiburger-rechtsgeschichtliche-abhandlungen-n/actio-auctoritatis.html? Rafael Brägger: ”Actio auctoritatis”. Freiburger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Neue Folge (FRA), Bd. 67, 2012, S. 15)
Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_auctoritatis 10.12.2014
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