Die actio in rem ist ein Rechtsinstitut des römischen Privatrechts.
Die actio in rem wendet sich als Leistungsklage gegen die Beeinträchtigung eines Rechts. Das Recht zur Klageerhebung ist in diesem Falle also ein Bestandteil des umfassenden Rechts, welches der erhobenen actio in rem zugrunde liegt.
Die Klage dient zur Durchsetzung eines dinglichen Rechts.
Das augenfälligste Beispiel ist die Klage aus dem Eigentum. Dieses gewährt einen umfassenden gegen jedermann wirkenden Anspruch, der nach römisch-rechtlichem Verständnis auch das Recht zur Klageerhebung umschließt.
Siehe auch
Legis actio
Abgrenzung
Das Gegenstück zur actio in rem ist die actio in personam, mit welcher ein obligatorischer Anspruch gegen einen Verpflichteten geltend gemacht wird.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_in_rem 04.11.2014
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