Die Paulianische Anfechtungsklage ist eine Klage zur Anfechtung von Geschäften, die zum Nachteil eines oder mehrerer Gläubiger abgeschlossen wurden.
Die Klage (lat. actio Pauliana) geht auf das Römische Recht zurück und ist nach einer Digesten-Stelle (D. 22,1,38,4) des Juristen Paulus benannt.
Die Actio Pauliana ezeichnet im röm. Recht also die Befugnis der Gläubiger, Rechtshandlungen des Gemeinschuldners im Konkurs anzufechten; der Rechtsgedanke ist heute noch in der Gläubigeranfechtung lebendig.
Römisches Recht
Im Römischen Recht wurden vom Prätor zwei Rechtsmittel gegen die Benachteiligung von Gläubigern gewährt:
- In integrum restitutio (während der Zwangsvollstreckung),
- Interdictum fraudatorium (nach beendetem Konkursverfahren).
Von Justinian wurden diese Rechtsmittel in eine einheitliche Klage zusammengefasst, der Actio Pauliana.