Der Begriff „Actiones“ stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und bezieht sich allgemein auf Klagen oder Rechtsansprüche, die juristisch durchgesetzt werden können. Im österreichischen Recht wird dieser Begriff in dieser Form nicht verwendet. Dennoch gibt es Konzepte, die im weitesten Sinne vergleichbar sind, wie die verschiedenen Arten von Klagen und Ansprüchen, die im österreichischen Zivilprozess und Zivilrecht geltend gemacht werden können.
Im österreichischen Recht können Ansprüche und Klagen in unterschiedlichen Formen auftreten, abhängig von der Natur des Rechtsstreits. Dies kann beispielsweise eine Leistungsklage sein, die darauf abzielt, eine Partei zur Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht zu zwingen. Ein weiteres Beispiel ist die Feststellungsklage, die darauf abzielt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich klären zu lassen. Zudem gibt es die Gestaltungsklage, mit der eine Änderung eines Rechtsverhältnisses begehrt wird.
Die allgemeine Grundlage der Klagemöglichkeiten im österreichischen Zivilprozess findet sich im Zivilprozessrecht. Oft beziehen sich Klagen auf Ansprüche, die sich aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ergeben. Zum Beispiel regeln die §§ 861 ff. ABGB Verträge und daraus resultierende Leistungsklagen. Das ABGB behandelt auch Schadensersatzansprüche und ungerechtfertigte Bereicherungen, die klassische Gegenstände von Klagen sein können.
Der Begriff „Actiones“ wird also in der Klassifikation und Benennung von Klagen in der österreichischen Rechtspraxis nicht verwendet. Stattdessen werden die spezifischen Klagetypen je nach Art des rechtlichen Begehrens und der Anspruchsgrundlagen bezeichnet und verarbeitet.