Eine Agentur der Europäischen Union, die relevanten Institutionen und Behörden der Europäischen Union und den EU-Mitgliedstaaten unabhängigen und stichhaltigen Rat zu fundamentalen Rechten gibt, um ihnen bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.
Synonym(e)
- Europäische Grundrechte-Agentur
- FRA
- Grundrechte-Agentur
Verwandte(r) Begriff(e)
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Europäische Agentur für die Grenzund Küstenwache
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Europäisches Migrationsnetzwerk
- Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
- Menschenrechte
Verwendungshinweis(e)
- Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde am 1. März 2007 eröffnet. Sie wurde durch Verordnung (EG) Nr. 168/2007 vom 15. Februar 2007 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Beobachtungszentrums für Rassismus und Ausländerfeindlichkeit (EUMCI) eingerichtet.
- Ihre Aufgaben, die in Art. 4 der Verordnung niedergelegt sind, schließen die Sammlung von Informationen und Daten, die Forschung und Analyse, die Beratung der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten, die Kooperation mit der Zivilgesesellschaft und die Bewusstseinsbildung mit ein.
- Weitere Informationen siehe: Webseite der Grundrechte-Agentur (http://fra.europa.eu/de)
Quelle
- Art. 2 der Verordung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (FRA-Verordnung)
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