Akklamation

Unter Akklamation (von lat. acclamatio ‚Zuruf‘; aus ad ‚zu‘ und clamare ‚rufen‘) versteht man im Allgemeinen einen zustimmenden Beifall in einer Versammlung. Insbesondere wird darunter eine Zustimmung zu einer Vorauswahl per Zuruf, Beifall oder einfachem Handzeichen verstanden. Hiermit unterscheidet sie sich von einer Abstimmung, wo mehrere Möglichkeiten erwogen werden.

Beispiel (Verein)

Willensbekundung durch Handaufheben im Gegensatz zur Abstimmung mit Auszählung – Zum Beispiel: „Heute ernennen wir Herrn B. zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit. Widerspricht jemand? Stimmen alle dem zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen?“ „Keine Gegenstimmen / große Mehrheit.“

Akklamation in der Akademie

Im akademischen Umfeld erfolgt die Akklamation durch Klopfen auf den Tisch. Erheben sich Widersprüche, muss per Handaufheben abgestimmt werden.

Akklamation im Römischen Reich

In der römischen Geschichte bezeichnet Akklamation insbesondere die Ausrufung eines siegreichen Feldherrn auf dem Schlachtfeld zum Imperator. In der Spätantike kam der wiederholten Akklamation, die oft mit Forderungen verbunden war und teils stundenlang dauerte, eine wichtige Rolle als Medium der Kommunikation mit dem Kaiser zu. An den Kurspruch schloss sich die Akklamation durch das Volk an.

Akklamation bei der UNO

Der UNO-Sicherheitsrat hatte den südkoreanischen Außenminister Ban Ki-moon 2006 als Generalsekretär der Vereinten Nationen nominiert. Die Vorsitzende Haya Raschid Al Chalifa schlug den Kandidaten der UN-Vollversammlung vor, der durch Beifall angenommen wurde.

Akklamation als politische Ausdrucksform wohlfahrtsstaatlicher Demokratien

Der Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas beschreibt in seiner 1973 publizierten Schrift Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus Akklamation als Ausdruck allgemeiner politischer Apathie. Demnach würden politische Entscheidungen – die in Form von repräsentativer Demokratie durch die Wahlberechtigten weitgehend delegiert worden sind – keiner grundlegenden Beratung und Kritik mehr unterworfen; vielmehr herrsche ein von ihm so bezeichneter „staatsbürgerlicher Privatismus“ vor, der die formale Struktur politischen Handelns nur als Kehrseite einer weitgehend an öffentlichen Angelegenheiten desinteressierten Konsumentenhaltung (vgl. Hedonismus) abbilde:

„Der Zuschnitt formaldemokratischer Einrichtungen und Prozeduren sorgt dafür, daß die Entscheidungen der Administration weitgehend unabhängig von bestimmten Motiven der Staatsbürger gefällt werden können. Dies geschieht durch einen Legitimationsprozeß, der generalisierte Motive, d. h. inhaltlich diffuse Massenloyalität beschafft, aber Partizipation vermeidet. Der Strukturwandel der bürgerlichen Öffentlichkeit schafft für die formaldemokratischen Einrichtungen und Prozeduren Anwendungsbedingungen, unter denen die Staatsbürger inmitten einer an sich politischen Gesellschaft den Status von Passivbürgern mit Recht auf Akklamationsverweigerung einnehmen. Die privatautonome Entscheidung über die Investitionen findet ihr notwendiges Komplement im staatsbürgerlichen Privatismus des Staatsbürgerpublikums.”

 Jürgen Habermas: Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1973, S. 55f.
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