Jede Person (Einzelperson oder juristische Person), die effektiven und nicht nur temporären Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden bieten kann, wie z.B.
a) der Staat oder
b)Parteien bzw. Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets kontollieren; vorausgesetzt, dass sie willens und auch in der Lage sind, diesen Schutz zu bieten;
Oberbegriff(e)
- Schutz
Verwendungshinweis(e)
Solcher Schutz ist generell gegeben, wenn die unter (a) und (b) genannten Akteure geeignete Schritte einleiten, um die Verfolgung oder den ernsthaften Schaden zu verhindern, beispielsweise durch wirksame Rechtsvorschriften zur Ermittlung, Strafverfolgung und Ahndung von Handlungen, die eine Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden darstellen, und wenn der Antragsteller Zugang zu diesem Schutz hat.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von Art.7 der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
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