Aktuelle Stunde

Nationalrat

Zeitlich beschränkte Diskussion zu Beginn einer Nationalratssitzung zu einem aktuellen Thema aus dem Bereich der Vollziehung des Bundes.

Die Plenarberatungen einer Sitzungswoche werden mit einer Aktuellen Stunde eingeleitet, wenn fünf Abgeordnete dies spätestens 48 Stunden vorher schriftlich verlangen und gleichzeitig das Thema bekanntgeben. Das Thema wird – rotationsmäßig – jeweils von einem der Klubs vorgeschlagen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten für den Erstredner/díe Erstrednerin, 10 Minuten (Soll-Redezeit) für das Regierungsmitglied bzw. den/die StaatssekretärIn und fünf Minuten für alle weiteren RednerInnen, von denen von jedem Klub zwei zu Wort kommen sollen. Die Aktuelle Stunde soll zwischen 60 und 70 Minuten dauern. Der Präsident bzw. die Präsidentin hat das Recht, sie nach 90 Minuten auf jeden Fall für beendet zu erklären. In Sitzungen, die mit einer Aktuellen Stunde beginnen, findet keine Fragestunde statt.

Bundesrat

Zeitlich beschränkte Diskussion zu Beginn einer Bundesratssitzung über ein aktuelles Thema aus dem Bereich der Vollziehung des Bundes oder aus dem Bereich der Zuständigkeit der Europäischen Union.

Die Reihenfolge der RednerInnen und die Redezeiten werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin nach Beratung in der Präsidialkonferenz festgelegt. Das zuständige Regierungsmitglied bzw. der/die StaatssekretärIn wird ersucht, eine Stellungnahme abzugeben. Die Aktuelle Stunde soll 60 Minuten nicht überschreiten, der Präsident bzw. die Präsidentin kann aber im Einvernehmen mit den VizepräsidentInnen ihre Dauer auf bis zu 120 Minuten erstrecken. In Sitzungen, die mit einer Aktuellen Stunde beginnen, findet keine Fragestunde statt.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

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