Nicht-freiheitsentziehende Maßnahmen zur Überwachung und/ oder Einschränkung der Bewegung von Drittstaatsangehörigen vor einer Zwangsrückführung oder der Entscheidung über das Recht der Person, im EU-Mitgliedstaat zu verbleiben, wie Meldeauflagen, die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit oder die Abgabe von Reisedokumenten und elektronische Überwachung.
Synonym(e)
- Alternative zur Inhaftnahme
- Alternative zur Schubhaft (AT)
- gelinderes Mittel (AT)
- Haftalternative
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abschiebungshaft
Verwendungshinweis(e)
- Alternativen zur Inhaftierung bieten für Inhaftierte üblicherweise günstigere („weniger einschneidende“) Bedingungen und können auch kosteneffizienter sein. Sie sind dennoch Menschenrechtsstandards unterworfen.
- Aufnahmeeinrichtungen können nur dann als Alternative zur Inhaftierung angesehen werden, wenn sich die einzelne Person regelmäßig bei den zuständigen Behörden melden muss oder wenn Aufenthaltsverpflichtungen bestehen.
- Weitere Informationen siehe EMN: Use of detention and alternatives to detention in the context of immigration policies, 2014.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von Art. 8(4) der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.