Eine Amnestie ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass oder eine Strafmilderung für eine Vielzahl von Fällen. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Tätergruppen.
Eine Amnestie, die sich nur auf einen einzigen Fall bezieht, ist ein Gnadenakt. Oft geht es dabei um die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung oder um eine vorzeitige Haftentlassung.
Die letzten Amnestien erfolgten aus Anlass der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der vierzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde sowie 1995 aus Anlass des Beitritts zur Europäischen Union.
Quellen
- http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/html/index.php?id=700_7310