Das Amtsblatt der Europäischen Union erscheint mit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza seit dem 1. Februar 2003 täglich in den Amtssprachen der Europäischen Union. Es ist das einzige Periodikum weltweit, das täglich in so vielen Sprachen erscheint. Herausgegeben wird das Amtsblatt vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Das Amtsblatt in seiner heutigen Form besteht aus zwei zusammenhängenden Reihen:
Die Reihe L enthält Rechtsvorschriften wie Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen der Organe der Europäischen Union. Im ABl. L wird auch der Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts veröffentlicht.
Die Reihe C enthält Mitteilungen und Bekanntmachungen, als wichtigstes sind wohl die Zusammenfassungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz zu nennen.
Schließlich gibt es mit der Reihe S ein sogenanntes Supplement, das Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge enthält.
In der Reihe C gibt es außerdem einen Teil, der ausschließlich elektronisch veröffentlichte Dokumente enthält, das sogenannte Amtsblatt C E.
Weblinks
- Amtsblatt der Europäischen Union Ausgaben in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache seit 1998 und die Ausgaben in estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache sowie die Sonderausgabe des Amtsblatts mit den Rechtsakten der Organe und der Europäischen Zentralbank, die vor dem 1. Mai 2004 angenommen wurden, seit 2004
- Informationen über das Amt für Veröffentlichungen und das Amtsblatt
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsblatt_der_Europ%C3%A4ischen_Union 06.11.2014
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