Amtsblatt der Europäischen Union

Das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlichte und allgemein als ABl. bezeichnete Amtsblatt:

  • ist ein wesentliches Element des EU-Rechts;
  • wird täglich veröffentlicht (montags bis freitags, in dringenden Fällen am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen).

Es enthält:

Es besteht aus 2 Reihen:

  • L (Rechtsvorschriften);
  • C (Mitteilungen und Bekanntmachungen).

Zudem verfügt es über 3 Unterreihen:

  • CA enthält Stellenausschreibungen. Diese Ausgaben können in einer, mehreren oder allen Amtssprachen erscheinen.
  • LI und CI, die eine größere Flexibilität im Falle von Änderungen am geplanten Inhalt des ABl. ermöglichen, insbesondere bei Dokumenten, die kurz nach ihrer Annahme veröffentlicht werden sollen.

Die Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union, die sich dem öffentlichen Auftragswesen in Europa widmet, wird auf der TED-Website (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht.

Die elektronischen Ausgaben des Amtsblatts (ABl.) sind seit dem 1. Juli 2013 rechtskräftig. Sie sind auf EUR-Lex abrufbar. Die elektronische Ausgabe besitzt Echtheit und entfaltet Rechtswirkung, wohingegen die gedruckte Ausgabe keine Rechtswirkung mehr hat. Allerdings ist es – bei unvorhersehbaren außergewöhnlichen Störungen des Informationssystems des Amts für Veröffentlichungen – die gedruckte Ausgabe, die Rechtskraft entfaltet.

Zusätzlich wird eine Sonderausgabe des ABl. veröffentlicht, wenn ein Land der EU beitritt. Es beinhaltet das geltende Sekundärrecht zum Zeitpunkt des Beitritts des betreffenden Landes. Die in den Sonderausgaben veröffentlichen Rechtsakte werden in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung in Bändern zusammengefasst und in Kapiteln aufgelistet, entsprechend den Kapiteln des Fundstellennachweises des EU-Rechts.

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Quelle

https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/official_journal.html

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