Der Begriff „Ancien régime“ bezieht sich ursprünglich auf das politische und gesellschaftliche System in Frankreich vor der Französischen Revolution. Im Kontext des österreichischen Rechts wird dieser Begriff allerdings nicht spezifisch verwendet. In Österreich würde man eher von historischen Regierungsformen oder Verwaltungssystemen sprechen, die vor der Einführung moderner Verfassungsstrukturen existierten.
Sollte das Ziel sein, die Entwicklung des österreichischen Rechtssystems oder der Verwaltung zu verstehen, wäre es relevant, die Reformen und gesetzlichen Änderungen im 19. Jahrhundert zu berücksichtigen, die das moderne österreichische Rechtssystem geprägt haben. Insbesondere die Zeit nach 1848, als die Habsburgermonarchie versuchte, sich zu modernisieren und zu reformieren, bildet einen wichtigen Hintergrund.
Ein wesentlicher Wandel im österreichischen Recht erfolgte mit der Verfassung von 1867, die oft als „Dezemberverfassung“ bezeichnet wird. Diese markierte den Übergang zu einem konstitutionellen Staat mit Grundrechten, gesetzlich geregelter Gewaltentrennung und einer verstärkten Parlamentarisierung. Elemente dieser Reformen finden sich heute noch im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das 1920 in Kraft trat und seither mehrfach novelliert wurde.
Zusammengefasst bezeichnet „Ancien régime“ in einem ausländischen Kontext ein altes Regierungs- oder Verwaltungssystem; im österreichischen Kontext würde man stattdessen spezifischere historische Reformen und konstitutionelle Entwicklungen betrachten, die das moderne Recht geprägt haben. Falls es in der österreichischen Rechtsgeschichte Parallelen oder Analysen gäbe, würde man eher spezifische historische Perioden oder Änderungen der Verfassung besprechen, ohne den französischen Begriff zu verwenden.