Die Aneignungsklage (auch Eigentumsfreiheitsklagege nannt) ist eine zivilrechtliche Klageart, die im österreichischen Recht (§ 354 ABGB) verankert ist. Sie ermöglicht es einem Eigentümer, sich gegen unberechtigte Eingriffe oder Ansprüche Dritter auf sein Eigentum zu wehren.
Voraussetzungen der Aneignungsklage:
- Eigentum des Klägers: Der Kläger muss beweisen können, dass er Eigentümer der Sache ist.
- Besitz oder Kontrolle des Beklagten: Der Beklagte besitzt oder hält die Sache unrechtmäßig.
- Unberechtigter Eingriff: Der Beklagte beansprucht oder verwendet die Sache ohne rechtlichen Grund.
Ziele der Klage:
- Rückgabe des Eigentums: Der Kläger verlangt die Herausgabe der Sache.
- Feststellung des Eigentums: Der Kläger will seinen Anspruch auf das Eigentum rechtlich klären lassen.
- Unterlassung weiterer Eingriffe: Der Kläger fordert, dass der Beklagte zukünftige Eingriffe unterlässt.
Typische Anwendungsfälle:
- Rückforderung gestohlener oder verloren gegangener Gegenstände.
- Beendigung von Besitzstörungen durch Dritte, die kein Recht auf die Sache haben.
- Klärung von Eigentumsrechten bei Streitigkeiten.
Die Aneignungsklage ist ein wichtiges Instrument im Sachenrecht, um den Schutz des Eigentums zu gewährleisten. Sie ergänzt die Eigentumsklage und kann oft auch mit einer Besitzstörungsklage kombiniert werden.