Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit

Wird ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt, kann der Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen die Kündigung durch Klage beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Einer dieser Gründe ist die Sozialwidrigkeit.

Voraussetzungen

Kündigungen können wegen Sozialwidrigkeit nur dann angefochten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Der gekündigte  Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
  • Der Betriebsrat darf der Kündigung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Es müssen wesentliche Interessen des Arbeitnehmers durch die Kündigung beeinträchtigt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn älteren Mitarbeitern, die schon länger im Unternehmen sind, lange Arbeitslosigkeit drohen würde, ein Mitarbeiter dadurch empfindliche Einkommenseinbußen zu erwarten hätte oder den Sorgepflichten nicht nachgekommen werden kann.

Kann der Arbeitgeber also beweisen, dass die Kündigung

  • betriebsbedingt (z.B. Wegfall des Arbeitsplatzes bei Umstrukturierung, Einschränkung des Betriebes, Reorganisationen) und/oder
  • personenbedingt (z.B. Verfehlungen des Arbeitnehmers, sehr lange Krankenstände) erfolgte,

hat eine Interessenabwägung stattzufinden. Hier spricht man von “wesentlichen Interessen”.

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