Schriftliche
5 Abgeordnete zum Nationalrat bzw. 3 Mitglieder des Bundesrates haben das Recht, von der Bundesregierung bzw. ihren Mitgliedern mittels schriftlicher Anfragen Auskünfte über alle in ihren Verantwortungsbereich fallenden Angelegenheiten zu verlangen. Die Beantwortung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
Abgeordnete zum Nationalrat können auch schriftliche Anfragen an den Nationalratspräsidenten bzw. die Nationalratspräsidentin, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin und die Obleute der Ausschüsse des Nationalrates richten, Bundesräte und Bundesrätinnen an den Bundesratspräsidenten bzw. die Bundesratspräsidentin und die Ausschussvorsitzenden des Bundesrates
Mündliche
Die Sitzungen des Nationalrates und jene des Bundesrates beginnen in der Regel mit einer Fragestunde, in der die Abgeordneten bzw. die Mitglieder des Bundesrates kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung richten können, die sofort zu beantworten sind.
Dringliche
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Bundesregierung, deren dringliche Behandlung im Plenum von 5 Abgeordneten bzw. 5 Mitgliedern des Bundesrates verlangt wird. Sie muss am Tag der Einbringung des Verlangens mündlich vorgetragen und einer entsprechenden Beantwortung, samt nachfolgender Debatte, zugeführt werden.
Eine Dringliche Anfrage im Nationalrat gelangt nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr, frühestens aber drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung zum Aufruf. Dazu wird die Behandlung der Tagesordnung allenfalls unterbrochen. – Dem/Der ErstrednerIn steht zur Begründung eine Redezeit von 20 Minuten zur Verfügung. Das befragte Mitglied der Bundesregierung bzw. der/die vertretende StaatssekretärIn hat sodann die Anfrage zu beantworten bzw. eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben, wobei die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten soll. In der anschließenden Debatte hat jeder/jede RednerIn eine Höchstredezeit von 10 Minuten, jeder Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten. Die Zahl der Dringlichen Anfragen pro Sitzung ist im Nationalrat beschränkt (eine pro Sitzung).
Dies gilt jedoch nicht für den Bundesrat; dort sind mehr als eine Dringliche Anfrage pro Sitzung möglich. Die dringliche Behandlung inhaltlich ähnlicher Anfragen kann zusammengezogen werden. Im Bundesrat gelangt eine vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte Dringliche Anfrage am Schluss der Sitzung, spätestens jedoch um 16 Uhr, zum Aufruf. In der Debatte über eine Dringliche Anfrage ist die Redezeit eines Mitgliedes des Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt.