Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis.
Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen. Auch manche Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder) werden öffentlich angelobt.
BundespräsidentIn
Offizielle Amtseinführung durch die Bundesversammlung.
Oberste Vertreter
Die Angelobung folgender Vertreter gehört zu den Kompetenzen des Bundespräsidenten:
Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre: Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die Bundesminister und Staatssekretäre, gelobt die Ernannten an und fertigt die Bestallungsurkunden aus (Art. 70 und 72 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG).
- Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
- Präsident des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
- Präsident und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
- Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
- Präsident und Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 Verwaltungsgerichtshofgesetz)
Abgeordnete zum Nationalrat
Offizielle Amtseinführung eines/einer Abgeordneten vor dem Nationalratsplenum durch Verlesung der Gelöbnisformel mit anschließender Bekräftigung derselben durch den Abgeordneten/die Abgeordnete mit den Worten: “Ich gelobe“.
Bei der Angelobung der Abgeordneten verliest der Schriftführer die Angelobungsformel
„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Die Abgeordneten werden sodann einzeln aufgerufen und haben die Angelobung zu leisten mit den Worten „Ich gelobe“.
Mitglieder des Bundesrates
Offizielle Amtseinführung eines Mitglieds des Bundesrates vor dem Bundesratsplenum durch Verlesung der Gelöbnisformel mit anschließender Bekräftigung derselben durch das Mitglied des Bundesrates mit den Worten: “Ich gelobe“.
Beamtenschaft
Eine Angelobung erfolgt auch innerhalb der österreichischen Beamtenschaft. Binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses hat der Beamte folgende Angelobung zu leisten:
„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“
Diese Formel ist nach § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) geregelt.
Eine Angelobung findet ebenfalls für Mitglieder von Wahlkommissionen statt, obwohl diese sonst nicht dem Beamtendienstrecht unterliegen.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml http://de.wikipedia.org/wiki/Angelobung 16.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.