Im österreichischen Strafprozessrecht versteht man unter dem Begriff „Anklagesatz“ den zentralen Bestandteil einer Anklageschrift, die im Rahmen eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft verfasst wird. Der Anklagesatz beschreibt detailliert die dem Beschuldigten zur Last gelegte strafbare Handlung. Dies umfasst insbesondere die genaue Umschreibung des Tatvorwurfs, einschließlich des Tatorts, der Tatzeit und der relevanten Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches, die dadurch verletzt worden sein sollen.
Der Anklagesatz dient dazu, dass das Gericht und der Angeklagte genau verstehen, welche konkreten Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden und nach welchen Normen diese zu beurteilen sind. Er bildet somit die Grundlage für die gerichtliche Verhandlung und die Verteidigung des Angeklagten. Die Anforderungen an die Anklageschrift, und damit auch an den Anklagesatz, sind in der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Insbesondere § 210 der StPO beschreibt die notwendigen Inhalte und Formvorschriften für die Anklageschrift. Besonders wichtig ist, dass der Anklagesatz so präzise wie möglich formuliert ist, um die Anforderungen des rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu gewährleisten.
Der Anklagesatz hat ferner die Aufgabe, den Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung abzustecken, indem er bestimmt, welche Sachverhalte verhandelt werden sollen. Das Gericht ist an die in der Anklage definierten Vorwürfe gebunden und darf während der Hauptverhandlung keine darüber hinausgehenden Sachverhalte ohne entsprechende Änderungen der Anklage verhandeln.
Zusammenfassend ist der Anklagesatz somit ein essentieller Teil der Anklageschrift im österreichischen Strafprozess, der Grundlage für das gerichtliche Verfahren und die Verteidigung bildet und sicherstellt, dass alle Verfahrensbeteiligten Kenntnis über die vorgeworfenen Taten und die gesetzlichen Grundlagen haben.