Die zur Anklageerhebung grundsätzlich notwendige schriftliche Anklage. Sie hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen. Die Anklageschrift ist dem Angeschuldigten vom Gerichtsvorsitzenden zuzustellen, damit er die Möglichkeit erhält, vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens einzelne Beweiserhebungen zu beantragen oder Einwendungen zu erheben.
Es handelt sich also um einen Schriftsatz der Staatsanwaltschaft, durch den im Strafverfahren Anklage erhoben wird und der neben den Akten sowie dein Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens an das Gericht übermittelt wird. Sie dient der Bestimmung des Prozessgegenstandes und hat insoweit eine Umgrenzungsfunktion.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anklageschrift/anklageschrift.htm