Im österreichischen Strafrecht ist die Anklageschrift ein grundlegendes Dokument, das von der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens erstellt wird. Diese Schrift markiert den Übergang vom Ermittlungsverfahren zum Hauptverfahren und leitet den Prozess vor Gericht ein. Die rechtlichen Grundlagen der Anklageschrift finden sich insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO).
Laut § 210 StPO ist die Anklageschrift dann zu erstellen, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens der Auffassung ist, dass genügend Verdacht gegen den Beschuldigten besteht, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Die Anklageschrift muss den Tatvorwurf hinreichend präzise darstellen, damit der Angeklagte weiß, wessen er beschuldigt wird und sich entsprechend verteidigen kann.
Die Anklageschrift muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, die in § 211 StPO ausgeführt sind. Dazu gehören die Bezeichnung des Angeklagten, eine genaue Beschreibung der ihm zur Last gelegten Tat, die rechtliche Beurteilung dieser Tat sowie eine Beweismittelübersicht. Der Anklageschrift ist grundsätzlich auch eine Kurzfassung der Ermittlungsergebnisse beigefügt, die den Verdacht gegen den Angeklagten stützen.
Nach Einbringung der Anklageschrift entscheidet das Gericht über die Zulassung der Anklage gemäß § 212 StPO und setzt einen Termin für die Hauptverhandlung fest. Das Gericht kann die Anklage zurückweisen, wenn es der Auffassung ist, dass die Voraussetzungen für eine Hauptverhandlung nicht gegeben sind oder wesentliche Mängel in der Anklageschrift bestehen.
Zusammenfassend ist die Anklageschrift im österreichischen Recht ein zentraler Bestandteil des Strafverfahrens, durch den die Staatsanwaltschaft die Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens initiiert. Sie dient der Präzisierung des Tatvorwurfs und bildet die Grundlage für die gerichtliche Auseinandersetzung sowie die Verteidigung des Beschuldigten.