Im österreichischen Recht versteht man unter „Anlageberatung“ gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) die Dienstleistung, die eine individuelle Beratung eines Anlegers hinsichtlich Investitionen in Finanzinstrumente umfasst. Die Anlageberatung ist ein Teil der Wertpapierdienstleistungen und unterliegt den Regelungen des WAG 2018. Wesentlich ist, dass die Beratung auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten ist und seine Anlageziele, seine finanzielle Situation sowie seine Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Es handelt sich um eine personenbezogene und individuelle Beratung, die nicht in standardisierter Form für die Allgemeinheit erfolgt.
Laut § 3 WAG 2018 handelt es sich um eine Wertpapierdienstleistung, die von konzessionierten Wertpapierfirmen, Kreditinstituten oder anderen dazu befugten Unternehmen erbracht werden darf. Diese Unternehmen unterliegen strengen Voraussetzungen und müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die erforderliche Sachkunde besitzen.
Der Berater ist verpflichtet, den Kunden umfassend über Risiken und Eigenschaften der empfohlenen Finanzinstrumente zu informieren und eine sogenannte „Geeignetheitsprüfung“ durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen den Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden entsprechen. Dies gewährleistet, dass die vorgeschlagenen Anlageprodukte für den jeweiligen Kunden geeignet sind.
Für die Einhaltung dieser Pflichten und für den Schutz der Anleger sorgt die Finanzmarktaufsicht (FMA). Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Die FMA stellt darüber hinaus sicher, dass die beratende Institution in Form von Aufzeichnungen dokumentiert, wie die Beratungsgespräche durchgeführt wurden und wie die Anlageentscheidungen zustande kamen.
Zusätzlich gibt es im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes Regelungen, die sicherstellen, dass Anleger über ihre Rechte und den Umfang der angebotenen Dienstleistungen informiert werden. Dies dient dazu, Transparenz und Vertrauen in die Anlageberatung zu gewährleisten und den Anlegern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen.