Im österreichischen Recht wird der Begriff „Anweisung“ in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich verwendet, insbesondere im Zivilrecht und im Handelsrecht.
Im Zivilrecht begegnet man der Anweisung hauptsächlich im Schuldrecht. Eine Anweisung kann hier als ein Rechtsgeschäft verstanden werden, bei dem der Anweisende einen Angewiesenen anweist, eine Leistung an einen Dritten (den Begünstigten) zu erbringen. Ein typisches Beispiel für eine Anweisung ist die sogenannte „Zahlungsanweisung“, bei der etwa jemand seine Bank anweist, einen bestimmten Betrag an einen Gläubiger zu überweisen. Dies steht im Zusammenhang mit dem unregelmäßigen Auftrag gemäß § 1400 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), bei dem der Auftraggeber dem Beauftragten die Weisung gibt, nach außen hin im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers zu handeln.
Im Unternehmensrecht ist die Anweisung besonders beim Wechsel- und Scheckrecht bedeutsam. Nach dem Wechselgesetz (WG) stellt der Wechsel eine schriftliche Anweisung dar, die eine Person (der Aussteller) an eine andere Person (den Bezogenen) richtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine festgelegte Geldsumme an einen Dritten (den Wechselnehmer oder Inhaber) zu zahlen. Dies ist in den §§ 1 ff. WG geregelt. Der Scheck, geregelt im Scheckgesetz, ist ähnlich strukturiert. Er ist eine schriftliche Anweisung an eine Bank, bei Sicht eine bestimmte Summe an eine im Scheck genannte Person oder an den Überbringer des Schecks zu zahlen.
Auch im Verwaltungsrecht kommt das Konzept der Anweisung zum Tragen. Hier kann es sich um behördliche Anordnungen handeln, die eine unmittelbare Handlungspflicht der Behörde oder einer untergeordneten Stelle begründen. Dies geschieht oft in Form von Bescheiden oder Verordnungen, die verbindliche Regelungen darstellen. In diesem Kontext ist jedoch der Begriff „Anweisung“ nicht immer direkt verwendet, sondern lebt im Verständnis der verwaltungsrechtlichen Akteure und in der Umsetzung von Verwaltungstätigkeiten.
Zusammenfassend ist „Anweisung“ im österreichischen Recht ein vielseitig eingesetzter Begriff, der je nach Rechtsbereich unterschiedliche Formen und Bedeutungen annehmen kann, von einer Zahlungsanordnung bis hin zur Gestaltung von Verpflichtungen und Rechten im Handelsverkehr. Der Begriff verknüpft rechtliche Normen mit praxisbezogenen Anwendungen und spielt eine wesentliche Rolle in der Organisation und Abwicklung von Geschäftsverhältnissen.