Im österreichischen Strafverfahren kann der Begriff „antizipiertes Geständnis“ nicht direkt einem bestimmten Paragraphen oder rechtlichen Konzept zugeordnet werden, wie es möglicherweise in anderen Rechtssystemen der Fall ist. Österreichisches Strafprozessrecht fokussiert auf das Geständnis im Sinne von § 164 der Strafprozessordnung (StPO), welches eine Aussage des Beschuldigten bezeichnet, die die eigene Täterschaft einräumt. Diese Aussagen können im Ermittlungsverfahren oder im Hauptverfahren erfolgen und haben je nach Zeitpunkt und Ausführlichkeit unterschiedliche rechtliche Konsequenzen.
Ein Geständnis im österreichischen Kontext muss freiwillig erfolgen und kann als Beweismittel im Strafverfahren genutzt werden. Es darf jedoch nicht unter Zwang oder unzulässiger Einflussnahme gewonnen werden, was auch die Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention tangiert. Das Geständnis kann einen wesentlichen Einfluss auf die Strafzumessung haben. Gemäß § 34 Strafgesetzbuch (StGB) kann ein umfassendes Geständnis als strafmildernder Umstand berücksichtigt werden. Insbesondere in Fällen, in denen die Beweislage komplex ist, kann ein Geständnis den Prozess deutlich verkürzen und vereinfachen.
Ein antizipiertes Geständnis könnte in einem erweiterten Sinne als ein frühes oder vorzeitiges Eingeständnis der Schuld interpretiert werden, bevor alle Beweise vorgelegt sind. Dies ist jedoch nicht als fester Begriff im österreichischen Recht etabliert. Vielmehr spielt die freiwillige Kooperation und die Geständnisbereitschaft des Angeklagten eine Rolle im Rahmen von Diversion (§ 198 StPO), insbesondere bei leichten strafrechtlichen Vergehen, wo das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt werden kann.
Zusammengefasst gibt es im österreichischen Recht kein spezifisches Konzept eines „antizipierten Geständnisses“. Vielmehr ist das Geständnis je nach Kontext als strategisches Mittel zur Strafminderung oder Verfahrensvereinfachung relevant, ohne dass es dazu spezifische gesetzliche Regelungen unter dem genannten Begriff gibt.