Ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, über den noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde
- Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz
Unterbegriff(e)
- abgelehnter Antragsteller auf internationalen Schutz
- Antragsteller, der besondere Verfahrensgarantien benötigt
- Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme
- Asylbewerber
- Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz
Quelle
- Art. 2(i) der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
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