Die Apothekenpflicht ist eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel. Die dürfen dann nur in Apotheken und dort nur durch Fachkräfte an den Endverbraucher abgegeben werden.
Die Apothekenpflicht ist durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur durch Apotheken abgegeben werden (§ 59), wobei auch hier Ausnahmen möglich sind (§§ 57, 58). Eine Besonderheit ist das Dispensierrecht, das Hausärzten in entlegenen Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann, wenn dort keine Apotheke vorhanden ist. Um die Versorgung der Patienten dort sicherzustellen, erlaubt das Apothekengesetz dann den Betrieb einer ärztlichen Hausapotheke, aus der der Arzt seine Patienten mit Arzneimitteln versorgen darf.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Apothekenpflicht#.C3.96sterreich 10.12.2014
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