Die Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich ist an eine Berufsberechtigung geknüpft. Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung (Approbation, Nostrifikation) durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Berufsausübung vorgeschrieben.
Im Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen “Anerkennung” und “Nostrifikation”. Basis für die Anerkennung zur Berufsberechtigung ist die europäische Richtlinie über Berufsanerkennungsregeln (2005/36/EG). Bedenken Sie, dass es innerhalb der EU – abgesehen vom Beruf der allgemeinen Krankenpflege – keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe gibt. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzung für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten notwendig.