Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen (den Arbeitnehmer) in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Fragerecht des Arbeitgebers
Mit den Fragen eines Arbeitgebers ist ein Arbeitnehmer in erster Linie beim Vorstellungs- oder Einstellungsgespräch konfrontiert. Dabei gilt der Grundsatz, dass nur zulässige Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen. Zulässig sind Fragen dann, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an ihrer Beantwortung hat. Vorrangig handelt es sich dabei also um Fragen nach der Eignung des Bewerbers für die angestrebte Arbeitsstelle. Werden solche Fragen unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet, so hat der Arbeitgeber das Recht, einen abgeschlossenen Arbeitsvertrag anzufechten.
Meldepflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat in einem Arbeitsverhältnis verschiedene Meldepflichten zu beachten, deren gesetzliche Grundlagen entweder im Sozialgesetzbuch oder im Arbeitsförderungsgesetz bzw. in Spezialgesetzen enthalten sind. Im Bereich des Arbeitsschutzrechts muss der Arbeitgeber z. B. der Aufsichtsbehörde (in manchen Bundesländern ist dies das Gewerbeaufsichtsamt) die Einstellung einer schwangeren Arbeitnehmerin aufgrund der Vorschrift des Mutterschutzgesetzes mitteilen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/arbeitgeber/arbeitgeber.htm