Im Migrationskontext, Sanktionen einschließlich Geldbußen, Nachzahlungen an Betroffene/den Staat und Inhaftierung, die Arbeitgebern vom EU-Mitgliedstaat wegen der Verletzung der Beschäftigungs- und/oder Migrationsgesetze auferlegt werden.
Verwandte(r) Begriff(e)
- illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von Art. 5 und 7 der Richtlinie 2009/52/EG des Rates (Arbeitgebersanktions-Richtlinie)
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