Arbeits- und Sozialgericht

Das Arbeits- und Sozialgericht ist zur Entscheidung in arbeits- und sozialgerichtlichen Fällen berufen.

Unter den Begriff „Arbeitsrechtssachen“ fallen einerseits die Individualarbeitsrechtssachen und andererseits die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.

Zu den Arbeitsrechtssachen zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten

  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung;
  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Mitgliedern der Organe der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit deren Organtätigkeit sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und dem Betriebsratsfonds, soweit diese Ansprüche nicht betriebsverfassungsrechtlicher Natur sind;
  • zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der gemeinsamen Arbeit;
  • über Betriebspensionsansprüche gegenüber rechtlich selbständigen Pensionseinrichtungen und über Abfertigungsansprüche gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse.

Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gehören etwa

  • Streitigkeiten über Inhalt und Umfang der Mitwirkungsrechte der Belegschaft und deren Ausübung durch ihre Organe,
  • Streitigkeiten über das Vorliegen eines Betriebes und
  • Streitigkeiten über die Gültigkeit einer Betriebsratswahl.

Zu den Sozialrechtssachen zählen beispielsweise

  • Streitigkeiten über Versicherungs- oder Pflegegeldleistungen;
  • Rechtsstreitigkeiten über den Bestand von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung;
  • Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt oder einen Vorschuss darauf nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz.

In örtlicher Hinsicht umfasst die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien das Bundesland Wien.

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