In Österreich gibt es den Begriff „Arbeitsbescheinigung“ im arbeitsrechtlichen Sinne nicht in derselben Form wie in Deutschland. Stattdessen ist im österreichischen Arbeitsrecht der Begriff „Dienstzeugnis“ relevant. Gemäß § 1163 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (§ 39) haben Arbeitnehmer in Österreich bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieses Zeugnis dient dazu, die Art und Dauer des Dienstverhältnisses zu bestätigen und kann auf Wunsch des Arbeitnehmers auch die Führung und Leistung umfassen.
Ein Dienstzeugnis ist somit ein Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird und eine wichtige Rolle bei zukünftigen Bewerbungen und der beruflichen Weiterentwicklung des Arbeitnehmers spielt. Es ist wesentlich, dass das Zeugnis wahrheitsgemäß, wohlwollend formuliert und keine Informationen enthält, die dem Arbeitnehmer den beruflichen Vorteil unbillig erschweren.
Ein besonderer Aspekt des Dienstzeugnisses in Österreich ist, dass es auf Wunsch des Arbeitnehmers auch geschlossene Angaben über die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten kann, falls dies für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Ausstellung eines sogenannten „Zwischenzeugnisses“ während eines laufenden Dienstverhältnisses, obwohl es in der Praxis häufig vorkommt, dass solche Zeugnisse auf Anfrage des Arbeitnehmers freiwillig ausgestellt werden.
Es ist wichtig, dass das Dienstzeugnis bei der Übergabe von einigen formellen Kriterien erfüllt wird: Es sollte auf Firmenpapier ausgestellt sein, eigenhändig unterzeichnet werden und das Datum der Ausstellung enthalten. Konflikte können auftreten, wenn das Zeugnis Formulierungen enthält, die implizit negativ sind, sodass viele Arbeitgeber neutrale oder positive Formulierungen bevorzugen, um rechtlich abgesichert zu sein.
In Zusammenfassung dient das Dienstzeugnis in Österreich als zentrales Element zur Dokumentation von Arbeitsverhältnissen und hat entscheidende Bedeutung im beruflichen Kontext eines Arbeitnehmers.