Das Arbeits- und Sozialgericht ist zur Entscheidung in arbeits- und sozialgerichtlichen Fällen berufen.
Unter den Begriff „Arbeitsrechtssachen“ fallen einerseits die Individualarbeitsrechtssachen und andererseits die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Zu den Arbeitsrechtssachen zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten
- zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung;
- zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Mitgliedern der Organe der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit deren Organtätigkeit sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und dem Betriebsratsfonds, soweit diese Ansprüche nicht betriebsverfassungsrechtlicher Natur sind;
- zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der gemeinsamen Arbeit;
- über Betriebspensionsansprüche gegenüber rechtlich selbständigen Pensionseinrichtungen und über Abfertigungsansprüche gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse.
Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gehören etwa
- Streitigkeiten über Inhalt und Umfang der Mitwirkungsrechte der Belegschaft und deren Ausübung durch ihre Organe,
- Streitigkeiten über das Vorliegen eines Betriebes und
- Streitigkeiten über die Gültigkeit einer Betriebsratswahl.
Zu den Sozialrechtssachen zählen beispielsweise
- Streitigkeiten über Versicherungs- oder Pflegegeldleistungen;
- Rechtsstreitigkeiten über den Bestand von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung;
- Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt oder einen Vorschuss darauf nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz.
In örtlicher Hinsicht umfasst die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien das Bundesland Wien.