Im österreichischen Recht ist der Begriff „Arbeitskleidung“ nicht explizit und einheitlich definiert, jedoch spielt er eine Rolle im arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Kontext. Arbeitskleidung umfasst jene Bekleidung, die speziell für die Ausführung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist und vom Arbeitgeber entweder bereitgestellt oder finanziell unterstützt wird.
1. **Arbeitsrechtlicher Kontext**: Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verankert ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn es die Natur der Arbeit erfordert. Dazu gehört auch das Stellen von entsprechender Schutzkleidung, die beispielsweise bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen erforderlich ist (§§ ASchG, insbesondere die Teile, die mit Arbeitssicherheit zu tun haben). In diesen Fällen gilt Arbeitskleidung nicht nur als Arbeitsmittel, sondern auch als Teil der Präventionsmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle.
2. **Steuerrechtlicher Kontext**: Unter steuerlichen Gesichtspunkten wird Arbeitskleidung häufig in Bezug auf deren Absetzbarkeit bei der Einkommenssteuer behandelt. Grundsätzlich gilt, dass typische Berufskleidung, die für den Beruf zwingend notwendig und außerhalb der Arbeit nicht tragbar ist (wie Uniformen oder Schutzkleidung), steuerlich absetzbar sein kann. Dies ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, wobei die notwendige berufliche Veranlassung und der spezifische berufliche Bezug der Kleidung zentrale Punkte sind.
3. **Unterschied zu allgemeiner Kleidung**: Ein wichtiger Aspekt der Arbeitskleidung im österreichischen Kontext ist die Unterscheidung zur allgemeinen Kleidung. Während Arbeitskleidung spezifische Funktionen im Arbeitsprozess erfüllt (Schutz, Hygienestandards etc.), ist allgemeine Kleidung in der Regel nicht absetzbar oder als Arbeitsmittel klassifiziert.
Zusammenfassend ist „Arbeitskleidung“ im österreichischen Recht ein Begriff, der sich aus der Praxis des Arbeits- und Steuerrechts ergibt. Es handelt sich um Kleidung, die durch den Beruf erfordert wird und speziellen Normen hinsichtlich Funktionalität und Schutz entspricht. Der Arbeitgeber trägt Verantwortung für die Bereitstellung, während im steuerlichen Umfeld die Notwendigkeit zur Abgrenzung von privater Kleidung eine Rolle spielt.