Arbeitslohn

Der Begriff „Arbeitslohn“ im österreichischen Recht wird hauptsächlich im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und der daraus entstehenden Entgeltpflicht des Arbeitgebers verwendet. Arbeitslohn umfasst sämtliche Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitskraft gewährt.

### Rechtsgrundlagen

1. **Allgemeine Bestimmungen**
– In Österreich fallen der Arbeitslohn und seine Bestandteile im Arbeitsrecht unter das Angestelltengesetz (AngG) sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

2. **Angestelltengesetz (AngG)**
– Das AngG ist ein zentraler Rechtsrahmen für Angestellte. Gemäß § 2 AngG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf regelmäßiges Entgelt, das monatlich im Nachhinein zu bezahlen ist.

3. **Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)**
– Im ABGB findet man allgemeine Regelungen zu Dienstverträgen (z.B. § 1151 ABGB), die auch für den Arbeitslohn relevant sind. Es ist festgelegt, dass der Dienstgeber dem Dienstnehmer für erbrachte Leistungen ein Entgelt schuldet.

### Bestandteile des Arbeitslohns

Arbeitslohn umfasst verschiedene Komponenten, darunter:

– **Grundlohn/Gehalt:** Der regelmäßig gezahlte Betrag als Gegenleistung für die vereinbarte Arbeitsleistung.
– **Überstundenzuschläge:** Zusätzliche Vergütungen für Arbeitsstunden, die über die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Normalarbeitszeit hinausgehen.
– **Sonderzahlungen:** In Österreich häufig als „13. und 14. Monatsgehalt“ bekannt, auch Weihnachts- und Urlaubsgeld genannt, typischerweise in Kollektivverträgen festgehalten.
– **Sachbezüge:** Zuwendungen in Form von Gütern oder Dienstleistungen statt Geld, wie beispielsweise Dienstfahrzeuge oder freie Kost.

### Kollektivverträge

In Österreich spielen Kollektivverträge eine bedeutende Rolle in der Festlegung von Arbeitslohnstrukturen. Diese Verträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt und können spezifische Regelungen zu Lohnsätzen, Zuschlägen und anderen Entgeltbestandteilen enthalten. Sie sind für beide Seiten verbindlich und definieren Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.

### Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Arbeitslohn hat auch steuerrechtliche Bedeutung, da er Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer ist, die der Arbeitgeber direkt abführt. Zudem dient er als Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Insgesamt ist der Begriff „Arbeitslohn“ im österreichischen Recht umfassend geregelt und wird durch eine Kombination aus gesetzlichen Vorschriften und kollektivvertraglichen Regelungen konkretisiert, die die Höhe, Zusammensetzung und Auszahlungsmethoden des Lohns betreffen.

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