Arbeitsmittel

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Arbeitsmittel“ üblicherweise Gegenstände, Geräte oder Infrastruktur, die Arbeitnehmer benötigen, um ihre beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Arbeitsmitteln findet sich vor allem im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Das ASchG regelt umfassend die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen. Besonders relevant ist hier der § 33 ASchG, der ausdrücklich die Verpflichtung des Arbeitgebers festhält, Arbeitsmittel so auszuwählen und bereit zu stellen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind. Dies umfasst sowohl den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel als auch ihre regelmäßige Wartung und gegebenenfalls notwendige Anpassungen oder Erneuerungen.

Zudem schreibt das Gesetz im § 34 ASchG vor, dass die Arbeitsmittel entsprechend den Anleitungen des Herstellers sowie den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsmittel zu unterweisen und über potenzielle Gefahren aufzuklären.

Erweiterte Bestimmungen finden sich in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), die spezifische Sicherheitsanforderungen an diverse Arten von Arbeitsmitteln stellt, darunter Maschinen, Werkzeuge und sonstige Ausrüstungen. Diese Verordnung definiert auch Anforderungen an die technische Beschaffenheit und den sicheren Betrieb dieser Arbeitsmittel.

Auch das ArbeitnehmerInnen-Entsendegesetz (AEntG) kann herangezogen werden, um Praktiken und Pflichten bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln in bestimmten Kontexten, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern, zu beurteilen.

Zusammengefasst soll das rechtliche Rahmenwerk in Österreich sicherstellen, dass alle Arbeitsmittel am Arbeitsplatz sicher und den Gesundheitsanforderungen entsprechend eingesetzt werden. Dies beinhaltet eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auswahl, Bereitstellung und Wartung von sicherem Arbeitsgerät und erhebt den Arbeitsschutz zu einem zentralen Faktor im Arbeitsrecht.

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