Im österreichischen Recht wird der Begriff „Arbeitsplatz“ vor allem im Kontext des Arbeitnehmerschutzes behandelt. Der zentrale gesetzliche Rahmen dafür ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), in dem zahlreiche Bestimmungen über die Gestaltung und die Anforderungen an Arbeitsplätze festgelegt sind.
Ein „Arbeitsplatz“ im Sinne des ASchG ist jeder Ort innerhalb des Betriebes oder einer Arbeitsstätte, an dem Arbeitnehmer/innen im Rahmen ihrer Anstellung tätig sind. In § 2 Abs. 4 ASchG wird definiert, dass der Arbeitsplatz alle physischen Orte umfasst, an denen sich Arbeitnehmer/innen aufgrund ihrer beruflichen Aufgaben regelmäßig oder gelegentlich aufhalten.
Das ASchG hat den Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten. Daher gibt es im Gesetz genaue Vorschriften, die die Gestaltung von Arbeitsplätzen betreffen. Diese Anforderungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte wie Beleuchtung, Belüftung, Lärmschutz, Ergonomie, Zugang und Fluchtwege. Wichtig ist, dass Arbeitgeber gemäß § 3 ASchG verpflichtet sind, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefahren für Leben und Gesundheit vermieden werden und eine vollständige Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist.
Ein weiterer relevanter Bereich ist die Arbeitsstättenverordnung (AStV), die konkrete technische und bauliche Anforderungen an verschiedene Arten von Arbeitsplätzen stellt. Hier werden unter anderem die Mindestanforderungen an Raumabmessungen, Raumklima sowie sanitäre Einrichtungen spezifiziert.
Zusätzlich zum physischen Arbeitsplatz gibt es auch arbeitsrechtliche Regelungen, die im sogenannten Arbeitsvertragsrecht festgehalten sind. Diese betreffen die allgemeinen Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer/innen an einem Arbeitsplatz tätig sind, einschließlich Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen, was in Arbeitszeitgesetzen zusätzlich geregelt wird.
Insgesamt dient der rechtliche Rahmen in Österreich dazu, die Rechte und das Wohlergehen der Arbeitnehmer/innen zu schützen und sicherzustellen, dass Arbeitsplätze den gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen entsprechen.